Corona-Datenerfassung

    Datenerhebung nach der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung
    (CoKoBeV)

    - Hinweis: bitte pro Haushalt / Familie separat ausfüllen -


    Herzlich willkommen,
    wir freuen uns, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Nach Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO, § 2 Abs. 2
    i.V.m. § 1 Abs. 2b d) der CoKoBeV sind wir verpflichtet folgende Daten zu erheben.
    Wir informieren Sie zudem darüber, dass nach § 1 Abs. 2b d) CoKoBeV die
    Bestimmungen der Art. 13, 15, 18 und 20 der Datenschutz-Grundverordnung zur
    Informationspflicht und zum Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten keine
    Anwendung finden.

    Persönliche Daten









    Begleitpersonen aus dem gemeinsamen Haushalt


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