Corona-Datenschutz

Informationspflicht nach der Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) für Besucher während der Corona-Pandemie gem. Art. 13 DSVGO

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Erhebung und Speicherung der Namen, Adressen und Telefonnumern.

Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Ihre Daten werden zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionsketten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) DSVGO verarbeitet.

Empfänger der personenbezogenen Daten
Im Infektionsfall am Tag Ihres Besuches, werden Ihre Daten an das zuständige Gesundheitsamt weitergegeben, das Sie über das weitere Vorgehen informieren wird.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die von Ihnen erhobenen Daten (Vor- und Nachname, Anschrift und Telefonnummer) wird einen Monat lang aufbewahrt und dann unverzüglich in unserem System vernichtet.

Betroffenenrechte
Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu. (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSVGO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft der Betriebsinhaber, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten oder den Betriebsinhaber. Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:

Der Hessische Datenschutzbeauftragte
Postfach 3163, 65021 Wiesbaden
poststelle@datenschutz-hessen.de

Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind gesetzlich verpflichtet Ihre Daten anzugeben, um Infektionsketten im Zuge der Corona-Pandemie nachverfolgen zu können.

Translate »