AGB – Makkabi Schwimmkurse

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der Makkabi Schwimmkurse
Gegenstand des Vertrages ist die Erteilung eines Schwimmkurses (§ 611 BGB).
Übertragung

Der Schwimmkurs ist generell an die teilnehmende Person gebunden.

Kurswechsel
Ein Kurswechsel innerhalb der Schwimmkurse ist jederzeit möglich, wenn sich ein pädagogischer oder methodischer Vorteil für den Kursteilnehmer ergibt und dies die Kapazitäten hergeben.

Standorte
Die Schwimmkurse in den Schulen / öffentlichen Bädern unterliegen besonderen Bedingungen. In unseren Standorten müssen verschiedene Richtlinien eingehalten werden:
Die Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass sich ihre Kinder bzw. Begleitkinder nicht unbeaufsichtigt in den Räumen der Örtlichkeit bewegen und Lärm verursachen. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Eingangshalle, Treppenhaus und dem Flur vor dem Schwimmbad. Sollte gegen diese Vereinbarung verstoßen werden, sind wir gezwungen Teilnehmer vom Kurs auszuschließen. Die Umkleideräume dürfen nur mit entsprechenden Badeschuhen betreten werden. Straßenschuhe müssen ausgezogen werden.

Zutritt zur Schwimmhalle
Im Schwimmbad befinden sich ausschließlich die Kursteilnehmer und das Lehrpersonal. Eltern nehmen nicht am Kurs teil.

Haftung
TuS Makkabi Frankfurt e.V. sowie die Örtlichkeiten übernehmen keine Haftung für Verletzungen und Schäden der Kursteilnehmer, die sich vor und nach der Schwimmstunde ereignen.

Versicherung
Die Kursteilnehmer sind ab Beginn der Schwimmstunde bis zu deren Ende versichert.
Eine Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten.

Qualifikation
Alle Kurse werden von entsprechend qualifiziertem Personal betreut.

Beginn des Schwimmkurses
Die Schwimmhalle darf erst mit Beginn der Unterrichtszeit und Anwesenheit eines Kursleiters betreten werden.

Zahlung
Eine feste Platzreservierung ist nur nach Eingang der vollen Kursgebühr möglich.

Krankheiten
Falls ein Teilnehmer spezielle Krankheiten hat oder auf Medikamente angewiesen ist, sollten Sie uns dies mitteilen, um im Ernstfall entsprechend handeln zu können.

Abbruch eines Schwimmkurses
Bei Abbruch eines Schwimmkurses oder Rücküberweisungen fällt eine Verwaltungspauschale in Höhe von 25 € an. Sollte ein Kurs in Härtefällen nicht beendet werden können, kann der Kurs frühzeitig abgebrochen werden. In diesem Fall werden alle bisher reservierten Kursstunden bis zum Beendigungszeitpunkt (Tag der Abmeldung) stundenweise in Rechnung gestellt.

Nachholtermine
Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.

Schwimmbad-Defekt
Bei längerfristigen Schwimmbad-Defekten kann der Kurs in einem anderen Schwimmbad fortgeführt bzw. beendet werden.

Sollte eine dieser Bestimmungen nicht zutreffen, so bleiben die übrigen Vereinbarungen des Vertrages wirksam. Bei einem solchen Fall, treten an dieser Stelle
die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in Kraft.

Stand: 2023

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