Seit 19.03.2022: neue Corona-Regeln in Hessen

Seit dem 19. März 2022 gilt die neue Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) des Landes Hessen. Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist vollumfänglich erlaubt. Die Regelungen beinhalten weiterhin eine Unterscheidung zwischen Sport im Freien und Sport in gedeckten Anlagen.

Für den Hallensport und den Einlass in die Innenräume von Sportstätten gilt ab sofort die 3G-Regel:

  • Bei Ankunft muss entweder der Nachweis einer vollständigen Corona-Schutzimpfung oder
  • der Nachweis der Genesung oder
  • ein aktueller negativer Testnachweis (nicht älter als 24 Stunden) unaufgefordert vorgelegt werden.
  • Sollte kein entsprechender Nachweis vorgelegt werden, ist ein Betreten der Innenräume leider nicht möglich!

Für Schülerinnen und Schüler gilt seit Schulstart das in der Schule angelegte Testheft als Nachweis.
Das Testheft gilt auch an den Wochenenden und in Ferien.

Hier geht’s zur aktuellen Corona-Übersicht des LSBH!

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